Verzollung - Exportabwicklung
Wir sind Ihre externe Exportabteilung!
Gestellung der Ware am Amtsplatz:
- Sie übermitteln uns die notwendigen Daten zur Erstellung einer ATLAS-Ausfuhrmeldung.
- Wir melden die Sendung zur Ausfuhr bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle an und Sie erhalten von uns das sogenannte Ausfuhreröffnungsdokument (AE).
- Sie legen die Ware sowie das Ausfuhreröffnungsdokument der zuständigen Ausfuhrzollstelle vor, welche daraufhin die Ausfuhr der Ware an die Ausgangszollstelle meldet. Sie erhalten noch vor Ort an der Ausfuhrzollstelle das endgültige Ausfuhrbegleitdokument (ABD), mit dem Sie die Ware ausführen können.
Gestellung der Ware außerhalb des Amtsplatzes:
- Sie übermitteln uns die notwendigen Daten zur Erstellung einer ATLAS-Ausfuhrgenehmigung.
- Wir nennen der zuständigen Ausfuhrzollstelle über das ATLAS-System eine von Ihnen vorgegebene Gestellungsfrist, innerhalb der sich der Zoll die Option offen lässt, eine Warenbeschau am befindlichen Lagerort durchzuführen.
- Nach Ablauf dieser Frist wird die Ausfuhr der Ware automatisch der Ausgangszollstelle gemeldet. Sie erhalten in diesem Fall das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) direkt von uns.